Teilnahmebedinungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von Feiner Zwirn

Geltungsbereich:

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

Feiner Zwirn – Janine Waldbüßer, Spiegelberg (nachfolgend „Feiner Zwirn“ oder „wir/uns“)

und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unseres Partnerprogramms (nachfolgend „Affiliate“, „Partner“ oder „Creator“).

§ 1 Anwendungsbereich & Vertragsschluss

  1. Gegenstand: Feiner Zwirn betreibt ein Partnerprogramm (Affiliate-Programm), bei dem Partner für das Bewerben von Produkten aus dem Online-Shop von Feiner Zwirn (insbesondere faire Plüschtiere und passende interaktive Hörbücher) eine vertriebsabhängige Provision erhalten.

  2. Anmeldung: Die Teilnahme setzt eine Registrierung über unser Partner-Portal (bereitgestellt über die Plattform Affiliatery) voraus. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; Feiner Zwirn behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  3. Vertragsschluss: Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm kommt mit der Freischaltung des Partner-Accounts durch Feiner Zwirn zustande.

§ 2 Rabattcodes, Links & Provisionsmodell

  1. Gutscheincode & Kundenrabatt: Jeder Partner erhält einen individuellen Rabattcode (oder Link), der den Kundinnen und Kunden im Online-Shop einen Nachlass von 10 % auf den Bruttowarenwert gewährt.

  2. Provisionsstruktur (Staffelmodell): Die Provision berechnet sich prozentual auf Basis des Netto-Warenwerts (Kaufpreis abzüglich Rabatten, Umsatzsteuer und Versandkosten) für erfolgreich vermittelte und nicht stornierte Verkäufe.

    Das Provisionsmodell ist gestaffelt nach der Gesamtzahl der generierten Verkäufe (All-Time Sales):

    • Stufe 1 (Kuschelneuling / 0 – 9 Verkäufe): 6 % Provision

    • Stufe 2 (Kuschelfreund / 10 – 19 Verkäufe): 8 % Provision

    • Stufe 3 (Kuschelmeister / 20 – 29 Verkäufe): 10 % Provision

    • Stufe 4 (Kuschelexperte / ab 30 Verkäufen): 12 % Provision

  3. Aufstieg in Stufen: Der Aufstieg in die jeweils höhere Provisionsstufe erfolgt automatisch, sobald die geforderte Anzahl an Verkäufen erreicht ist, und gilt für alle darauffolgenden Käufe.

§ 3 Entstehung des Provisionsanspruchs, Stornos & Auszahlung

  1. Voraussetzungen: Ein Provisionsanspruch entsteht erst dann, wenn:

    • der Kauf über den individuellen Code oder Link des Partners zustande kam,

    • die Ware vom Kunden vollständig bezahlt und ausgeliefert wurde und

    • die gesetzliche Widerrufsfrist (14 Tage) abgewickelt ist sowie kein Widerruf, keine Stornierung oder Rückerstattung erfolgt ist.

  2. Rückabwicklung: Falls ein Kunde eine Rückerstattung oder Stornierung für eine Transaktion verlangt, für die bereits eine Provision vorgemerkt oder verbucht wurde, werden alle auf den Stornobetrag entfallenden Provisionen vom Guthaben des Partners abgezogen.

  3. Auszahlungsbedingungen:

    • Die Auszahlung erfolgt monatlich nach Ablauf der Stornofrist auf das im Dashboard hinterlegte Zahlungskonto.

    • Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 15,00 €. Liegt das Guthaben darunter, wird der Betrag auf den Folgemonat übertragen.

    • Der Partner trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der im Dashboard hinterlegten Bank- oder Zahlungsverbindungen. Bei falschen Angaben gelten ausgeführte Transaktionen als ordnungsgemäß erbracht.

§ 4 Werbekennzeichnung & Rechtliche Pflichten des Partners

  1. Kennzeichnung von Werbung (UWG / MStV):

    Der Partner verpflichtet sich ausdrücklich, sämtliche Beiträge, Storys, Videos, Reels, Pins oder Blogposts, die einen Rabattcode oder Affiliate-Link enthalten, nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen eindeutig als Werbung zu kennzeichnen (z. B. durch gut sichtbare Hinweise wie „Anzeige“ oder „Werbung“ zu Beginn des Beitrags/Videos).

    Feiner Zwirn übernimmt keinerlei Haftung für Abmahnungen oder rechtliche Folgen, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Werbekennzeichnung durch den Partner entstehen.

  2. Verbot von Code-Missbrauch & Gutscheinseiten:

    • Die Veröffentlichung des persönlichen Rabattcodes auf öffentlichen Gutscheinportalen, Deal-Plattformen, Rabatt-Foren oder Gutschein-Suchmaschinen ist strikt untersagt.

    • Das Schalten von bezahlter Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Bing Ads) auf den Markennamen „Feiner Zwirn“ oder Abwandlungen davon (Brand Bidding) ist nicht gestattet.

  3. Folgen bei Verstößen: Bei einem Verstoß gegen Abs. 1 oder Abs. 2 ist Feiner Zwirn berechtigt, den Partner mit sofortiger Wirkung aus dem Partnerprogramm auszuschließen, den Rabattcode zu sperren sowie unberechtigt erlangte Provisionen einzubehalten.

§ 5 Nutzungsrechte & Werbematerialien

  1. Nutzung von Bild- und Infomaterial: Feiner Zwirn stellt dem Partner im Dashboard Produktfotos, Infomaterialien und Werbemittel zur Verfügung. Der Partner erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, diese Materialien während der Dauer der Teilnahme ausschließlich zur Bewerbung von Feiner Zwirn zu nutzen. Der Partner erwirbt hierdurch keine weitergehenden Marken- oder Urheberrechte.

  2. Repost-Rechte: Der Partner räumt Feiner Zwirn das Recht ein, von ihm erstellte und veröffentlichte Beiträge (Fotos, Storys, Reels), in denen Produkte von Feiner Zwirn gezeigt und verlinkt werden, auf den offiziellen Social-Media-Kanälen von Feiner Zwirn zu teilen (Repost/Retweet/Story-Share).

§ 6 Steuerliche Selbstständigkeit

Der Partner handelt als rechtlich eigenständiger Unternehmer bzw. Privatperson. Der Partner ist vollumfänglich selbst dafür verantwortlich, alle aus dem Partnerprogramm erzielten Einnahmen ordnungsgemäß bei den zuständigen Steuerbehörden und Finanzämtern anzugeben und zu versteuern. Es wird kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet.

§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Beide Parteien können das Partnerprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Deaktivierung des Accounts kündigen.

  3. Im Falle einer Kündigung werden bereits rechtmäßig entstandene und freigegebene Provisionsguthaben (über der Mindestauszahlungsgrenze) an den Partner ausgezahlt.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  3. Feiner Zwirn behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Partner werden über Änderungen in Textform informiert.

Stand: Oktober 2026